Regelungsvorhaben

Verschiedene Änderungen im geplanten delegierten Rechtsakt der EU für eine Methodologie zur Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff

Angegeben von:
BP Europa SE (R001753) am 27.09.2024

Beschreibung:
- Kohlenstoffarmer Wasserstoff sollte anhand seines Lebenszyklus-THG-Fußabdrucks bewertet werden, wobei Emissionen und Strombeschaffung in der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden müssen, unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie. - Im Gegensatz zur DA (EU) 2023/1185, die nur Standardwerte zulässt, sollten auch projektspezifische Werte akzeptiert werden, um eine bessere Leistung nachzuweisen. - Es sollte möglich sein, nicht-RFNBO-konformen Strom aus erneuerbaren Energien und andere Formen kohlenstoffarmen Stroms über PPA zu nutzen, um den Kohlenstoff-Fußabdruck zu verbessern. - Die Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff aus Raffineriegasen sollte ermöglicht werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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