Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Verschiedene Änderungen im geplanten delegierten Rechtsakt der EU für eine Methodologie zur Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff

Angegeben von:
BP Europa SE (R001753) am 27.09.2024

Beschreibung:
- Kohlenstoffarmer Wasserstoff sollte anhand seines Lebenszyklus-THG-Fußabdrucks bewertet werden, wobei Emissionen und Strombeschaffung in der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden müssen, unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie. - Im Gegensatz zur DA (EU) 2023/1185, die nur Standardwerte zulässt, sollten auch projektspezifische Werte akzeptiert werden, um eine bessere Leistung nachzuweisen. - Es sollte möglich sein, nicht-RFNBO-konformen Strom aus erneuerbaren Energien und andere Formen kohlenstoffarmen Stroms über PPA zu nutzen, um den Kohlenstoff-Fußabdruck zu verbessern. - Die Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff aus Raffineriegasen sollte ermöglicht werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Nach oben blättern