Regelungsvorhaben
Verschiedene Änderungen im geplanten delegierten Rechtsakt der EU für eine Methodologie zur Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff
Angegeben von:
BP Europa SE (R001753)
am
27.09.2024
Beschreibung:
- Kohlenstoffarmer Wasserstoff sollte anhand seines Lebenszyklus-THG-Fußabdrucks bewertet werden, wobei Emissionen und Strombeschaffung in der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden müssen, unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie.
- Im Gegensatz zur DA (EU) 2023/1185, die nur Standardwerte zulässt, sollten auch projektspezifische Werte akzeptiert werden, um eine bessere Leistung nachzuweisen.
- Es sollte möglich sein, nicht-RFNBO-konformen Strom aus erneuerbaren Energien und andere Formen kohlenstoffarmen Stroms über PPA zu nutzen, um den Kohlenstoff-Fußabdruck zu verbessern.
- Die Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff aus Raffineriegasen sollte ermöglicht werden.
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]