Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Die Einführung einer gesetzlichen Vermutung, wonach nicht sicherheitsrelevante Normen keine anerkannten Regeln der Technik sind, wird abgelehnt.

Angegeben von:
Wohnen im Eigentum e.V. (R001042) am 27.09.2024

Beschreibung:
Die Einführung einer gesetzlichen Vermutung, wonach nicht sicherheitsrelevante Normen keine anerkannten Regeln der Technik sind, wird abgelehnt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409270042 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.08.2024 an:

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