Regelungsvorhaben
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Angegeben von:
Solventum Germany GmbH (R006552)
am
26.09.2024
Beschreibung:
Solventum setzt sich zum Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz (GVSG) für Verbesserungen bei der Hilfsmittel-Versorgung ein.
Insbesondere für den Bereich der Verbandsmittel setzen wir uns für angemessene Fristen und für klare Evidenzkriterien ein, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen.
Die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit der sogenannten „Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ endet am 2. Dezember 2024, ohne dass eine Nachfolgeregelung in Sicht ist. Um die Versorgung mit modernen Verbandmitteln im Zuge der Kostenerstattung weiterhin zu ermöglichen, soll ein Änderungsantrag im Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit" (BT-Drs. 20/12790) angehängt werden, um die Fristen um 18 Monate zu verlängern.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]