Regelungsvorhaben
Änderung des Außenwirtschaftsgesetztes und anderer Rechtsvorschriften
Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793)
am
23.09.2024
Beschreibung:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673. Die Richtlinie bezweckt die europaweite Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts, um eine effiziente und einheitliche Sanktionsdurchsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten zu befördern.
In Deutschland sind die meisten der nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie Sanktionsstrafrecht zu bewehrenden Tatbestände im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) als Straftat oder Ordnungswidrigkeit normiert.
Zum Zwecke der europaweiten Harmonisierung sind für die Umsetzung der Richtlinie noch einige Ergänzungen und Anpassungen erforderlich.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetztes und anderer Rechtsvorschriften Datum des Referentenentwurfs: 30.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]