Regelungsvorhaben
Überarbeitung der AwSV damit hafenaffine Güter wieder in Häfen umgeschlagen werden können.
Angegeben von:
Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (R000256)
am
23.09.2024
Beschreibung:
Für eine einheitliche Verwaltungspraxis ist eine bundeseinheitliche Definition von Hafen- und
Umschlagflächen notwendig. Bund und Länder sollen zeitnah normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Wiedereinführung von „Sammelgenehmigungen“ für verschiedene staubende Güter im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren.
Die Durchführung einer detaillierten Prüfung der aktuellen Einstufung von Gütern in den
Wassergefährdungsklassen um, Voraussetzungen für Umschlag und Lagerung zu verbessern und Verkehrsverlagerung zu fördern. Diese sollte zwingend im Dialog mit der Hafenwirtschaft erfolgen. Um der schnelllebigen Logistikpraxis gerecht zu werden, sollten bestehenden Genehmigungen für den Güterumschlag auf technisch gleichartige Anlagen kurzfristig ausgeweitet werden können.
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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SG2409230011 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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