Regelungsvorhaben

Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)

Angegeben von:
Die Deutsche Kreditwirtschaft (R001459) am 18.09.2024

Beschreibung:
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2409190020 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.09.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Versendet am 16.10.2024 an:

  2. SG2509030004 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

  3. SG2509030005 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

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