Regelungsvorhaben
Anpassung von Typgenehmigungsvorschriften für elektrische Transporter hinsichtlich der Ausrüstungspflicht mit Fahrtenschreiber und Speedlimiter
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
12.09.2024
Beschreibung:
Die Automobilindustrie bietet nicht nur lokal emissionsfreie Pkw an, sondern leistet auch über die Elektrifizierung des Segments der leichten (N1) und schweren (N2) Transporter einen aktiven Beitrag. Neben den Anwendungen im Handwerkseinsatz, im Außendienst, für Servicedienstleistungen und in der Citylogistik sind diese Fahrzeuge auch für den gewerblichen Güterverkehr relevant. Um einen erfolgreichen Hochlauf der E-Transporter nicht zu gefährden, bedarf es gesetzlicher Rahmenbedingungen, die für Null-Emissionsfahrzeuge die gleichen Wettbewerbsbedingungen sicherstellen, wie für konventionelle Verbrennerfahrzeuge. Dazu zählt u.a. die Gleichstellung der elektrischen N2 Fahrzeuge mit elektrischen N1 Fahrzeugen hinsichtlich der Ausrüstung mit Fahrtenschreiber und Speedlimiter.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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