Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Positionierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen

Angegeben von:
DEKRA SE (R003168) am 09.09.2024

Beschreibung:
Die Richtlinie (EU) 2022/2557 wird national im Rahmen des KRITIS-DachG implementiert, um die bestehende KRITIS Regulierung zu erweitern. Das Hinzuziehen unabhängiger Auditoren ist in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. Entscheidend ist deshalb, dass die TIC-Branche als unabhängiger Akteur im Rechtsrahmen fest verankert wird.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen Datum des Referentenentwurfs: 21.12.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409090005 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 29.08.2024 an:

      • Bundesregierung

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