Regelungsvorhaben
Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für genossenschaftlich organisierte Unternehmens-Verbünde ohne vermeidbare Bürokratie
Angegeben von:
TKM Consulting GmbH (R001839)
am
08.09.2024
Beschreibung:
Auch ein genossenschaftlich organisierter Unternehmens-Verbund sollte in den Anwendungsbereich der §§ 289b Absatz 2 HGB-E und 315b Absatz 2 HGB-E einbezogen werden. Hierdurch würde ein zentraler Nachhaltigkeitsbericht ermöglicht, der die Berichtspflichten ohne Informationsverlust bündelt. Übermäßiger bürokratischer Aufwand ohne Mehrwert soll hierdurch verhindert werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
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Auftrag
Im Rahmen des Auftrags zur Unterstützung der Aufträge der EUTOP Group werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien sowie mit dem Deutschen Bundestag zu unterschiedlichen Themenfeldern geführt, insbesondere zur Sachstandsaufklärung sowie zur Erläuterung von etwaigen Änderungsnotwendigkeiten. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Argumente und Sichtweise der beauftragenden Organisationen zu vermitteln.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (1):
Betraute Personen (1):
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Martin Dörmann
Funktion: Geschäftsführer
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