Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Änderungen des Jahressteuergesetz bezüglich Kindergelderhöhung und Freibeträge, Steuerklassen, Gemeinnützigkeitsrecht.

Angegeben von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896) am 06.09.2024

Beschreibung:
Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren, Anhebung des Kindergelds, Koppelung der Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag vor 2026, Befreiung der Körperschaften mit gemeinnützigen Zwecken von der Mitteilungspflicht bei steuerbegünstigten Zwecken der Abgabeordnung, Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bei der Aufhebung des Grundsatzes der zeitnahen Mittelverwendung in § 55 Absatz 1 Nummer 5 AO RefE.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409060001 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 17.07.2024 an:

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