Regelungsvorhaben

Beibehaltung des Schwellenwerts für Barzahlungen, praktikable Meldepflichten für Notare und präzisere Regelungen in der GwGMeldV-Immobilien.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 05.09.2024

Beschreibung:
Der DAV nimmt Stellung zum Entwurf der Änderungsverordnung zur GwGMeldV-Immobilien. Er fordert die Beibehaltung des Schwellenwerts für Barzahlungen von 10.000 €, eine praktikable Gestaltung der Meldepflichten für Notare sowie eine präzisere Fassung der Meldepflichten für Abweichungen vom Verkehrswert und Weiterveräußerungen. Zudem sollen Zahlungen über Notaranderkonten von der Meldepflicht ausgenommen werden. Die Definition abzulösender Gläubiger und die Gleichstellung der weiblichen Form im Verordnungstext sollen klargestellt werden. Änderungen betreffen § 6 Abs. 1, 2, 4 sowie § 4 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und § 7 GwGMeldV-Immobilien.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409050009 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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