Regelungsvorhaben
DAV-Stellungnahme Nr. 55/2024 gem. 27a BVerfGG zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2267/23
Aktiv vom 28.08.2024 bis 15.10.2024
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
28.08.2024
Beschreibung:
Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde für begründet. Die in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass eine schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung bei der Verletzung des Gleichheitssatzes einen Vortrag zu der Frage erfordert, ob eine normverwerfende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer rückwirkenden Neureglung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen wird, überspannt in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise die Darlegungsanforderungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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SG2408220003 (PDF, 14 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.08.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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