Regelungsvorhaben

DAV-Stellungnahme Nr. 55/2024 gem. 27a BVerfGG zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2267/23

Aktiv vom 28.08.2024 bis 15.10.2024

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 28.08.2024

Beschreibung:
Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde für begründet. Die in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass eine schlüssige Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung bei der Verletzung des Gleichheitssatzes einen Vortrag zu der Frage erfordert, ob eine normverwerfende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer rückwirkenden Neureglung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen wird, überspannt in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise die Darlegungsanforderungen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408220003 (PDF, 14 Seiten)

    Adressatenkreis:

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