Regelungsvorhaben
Werbung mit Umweltbezug - Green Claims Richtlinie
Angegeben von:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (R001184)
am
26.08.2024
Beschreibung:
Die geplante Green Claims RL COM(2023) 166 final sieht zur Verhinderung von Greenwashing eine strenge Regulierung von freiwilligen Umweltaussagen vor. Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben, müssen künftig ein Zertifizierungsverfahren bei einer akkreditierten Prüfstelle durchlaufen. Auch Sanktionen bei Verstößen sind vorgesehen. Die Wettbewerbszentrale sieht den Paradigmenwechsel durch die geplante Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen kritisch. Irreführende und intransparente Umweltaussagen sind bereits nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) verboten. Es stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit der vorgeschlagenen Regelungen. Auch der BGH betont die strengen Anforderungen an Werbung mit Umweltbezug (BGH, Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23).
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
-
-
-