Regelungsvorhaben

Abbau asyl- und aufenthaltsrechtlicher Wohnverpflichtungen

Angegeben von:
Sächsischer Flüchtlingsrat e. V. (R006953) am 22.08.2024

Beschreibung:
Aufhebung der Wohnverpflichtung gem. §§ 47, 53, 60 AsylG sowie §§ 12, 12a und 61 AufenthG. Die Unterbringung soll dezentral in Wohnungen oder wohnungsähnlicher Form erfolgen.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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