Regelungsvorhaben

Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU

Angegeben von:
SOS-Kinderdorf e.V. (R002251) am 21.08.2024

Beschreibung:
Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfahren. Von Beginn an soll eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

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