Regelungsvorhaben

Schriftformerleichterung im Gesellschaftsrecht

Angegeben von:
Deutsches Aktieninstitut e. V. (R000613) am 19.08.2024

Beschreibung:
Wir sprechen uns bei § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1, 2 SEAG für eine Formerleichterung von der Schriftform auf die Textform im Sinne von § 126b BGB aus. Das Formerfordernis sollte jedoch nicht ganz aufgegeben werden. Ferner regen wir an, weitere Schriftformerfordernisse zu prüfen. Das Schriftformerfordernis im Rahmen des § 122 AktG sollte dagegen aus unser Sicht erhalten bleiben.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408190008 (PDF, 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.08.2024 an:

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