Regelungsvorhaben
Bürokratieentlastung: Verzicht auf Einführung von Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Verbesserung der AfA bei Gebäudesanierungen.
Angegeben von:
Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. (R002399)
am
16.08.2024
Beschreibung:
Im Bewusstsein der Einigung im Koalitionsvertrag regen wir an, die administrativen Belastungen im Zusammenhang mit den bestehenden und zukünftigen Meldepflichten für die Steuerpflichtigen so gering wie möglich zu halten und von der Einführung der Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen abzusehen.
Energetische Sanierungen sollten aus dem Anwendungsbereich der anschaffungsnahen und nachträglichen Herstellungskosten ausgenommen werden und gleichzeitig sollte ein entsprechendes Aktivierungswahlrecht in der Handelsbilanz eingeführt werden.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 Datum des Referentenentwurfs: 10.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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SG2407170023 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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