Regelungsvorhaben
Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen im Sinne von New Work
Angegeben von:
Siemens AG (R001875)
am
13.08.2024
Beschreibung:
Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch der Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]