Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Wiedereinführung pauschaler Vorsteuerabzug

Angegeben von:
Freischreiber e.V. - Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten (R001047) am 08.08.2024

Beschreibung:
Der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, :Freischreiber, fordert die Wiedereinführung des pauschalen Vorsteuerabzugs für 60 Berufsgruppen. Die Vorsteuerpauschalierung, die neben den freiberuflichen Journalist:innen bisher auch für 59 weitere Berufsgruppen galt, wurde zum 1. Januar 2023 ersatzlos gestrichen. Nur für die Gruppe der Land- und Forstwirte sowie für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften gilt sie weiterhin. „Diese Entscheidung muss rückgängig gemacht werden. Freiberufliche Journalist:innen haben ohne die Vorsteuerpauschale bei gleichbleibendem Umsatz einen immensen Mehraufwand.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408080005 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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