Regelungsvorhaben
Einsichtnahme in die Patientenakte
Angegeben von:
Sozialverband Deutschland e.V. (R001866)
am
07.08.2024
Beschreibung:
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert zur Einsicht in die Patientenakte, dass der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten der Patienten gewährleistet wird. Sie betonen, dass die Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patienten weitergegeben werden dürfen und eine ausreichende Datensicherheit gewährleistet sein muss. Der SoVD hebt außerdem hervor, dass besonders vulnerable Gruppen, wie ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, Unterstützung benötigen, um ihre Rechte wahrnehmen zu können.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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