Regelungsvorhaben

Keine unnötige Strafverschärfung bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte, Fokus auf Prävention und konsequente Strafverfolgung

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 05.08.2024

Beschreibung:
Der DAV spricht sich gegen die geplante Strafverschärfung bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und weitere dem Gemeinwohl dienende Personen aus. Stattdessen fordert er gezielte präventive Maßnahmen und eine konsequente Strafverfolgung, um den Schutz dieser Berufsgruppen nachhaltig zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch seien nicht erforderlich und hätten keine nachweisbare Wirkung. Der DAV plädiert dafür, die bestehenden Regelungen beizubehalten und die Ursachen der zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte auf anderen Wegen anzugehen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408050001 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

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