Regelungsvorhaben
Auskömmliche Refinanzierung der Fixkosten im Krankenhaus bei rückläufiger Leistungsentwicklung
Angegeben von:
Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. (R001123)
am
01.08.2024
Beschreibung:
Mit der Anpassung des § 10 Abs. 4 KHEntgG im Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes ist es dem Finanzierungssystem nicht mehr möglich, auf Leistungsrückgänge mit sachgerechten Korrekturen zu reagieren. Anpassungen sind hier dringend notwendig.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/4708 (Vorgang) [alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3876, 20/4232 - Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPflEG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/2586 - Versorgungssicherheit von Intensivpatienten verbessern, Intensivpflege in ...
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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