Regelungsvorhaben
Notfallreformgesetz
Angegeben von:
Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V. (R000318)
am
26.07.2024
Beschreibung:
Reform der Strukturen und Prozesse der Notfallversorgung: Stärkung der Krankenhäuser als Standorte integrierter Notfallzentren und Entwicklung der Krankenhausstandorte als sektorenübergreifende Versorgungszentren. Öffnung für ambulante Leistungsangebote. Kostendeckende Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen. Funktionierende Triage und Steuerung der Patienten vor der Kontaktaufnahme mit dem Krankenhaus.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]