Regelungsvorhaben

Wir begrüßen, dass mit § 24 BetrAVG-E nunmehr Wege der Teilnahme an SPM für nicht Tarifgebundene aufgezeigt werden. Es besteht noch Regelungsbedarf.

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 25.07.2024

Beschreibung:
Wir begrüßen es, dass mit § 24 BetrAVG-E nunmehr Wege aufgezeigt werden, wie auch nicht-tarifgebundene Dritte an Sozialpartnermodellen teilnehmen können. Allerdings sehen wir noch Regelungsbedarf an verschiedenen Stellen. Das Zustimmungserfordernis jedes einzelnen Arbeitnehmers in Abs. 1 sollte wegen Rechtsunsicherheit gestrichen werden. Es sollte eine Regelung geschaffen werden, die auch die Einbeziehung von AT und Leitenden zulässt. Es sollte in Abs. 2 geprüft werden, wie mit konkurrierenden einschlägigen SPM umgegangen wird und ob trotz Tarifvorbehalt ein SPM für alle Beschäftigten unterschiedlicher Branchen in einem Konzern möglich ist. In Abs. 4 wäre zu klären, wie der Begriff "Dritte" zur getrennten Belastung von nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führt.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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