Regelungsvorhaben
Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
Angegeben von:
isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft (R000099)
am
25.07.2024
Beschreibung:
Der Referentenentwurf sieht die Erhöhung der Gebühren für Eintragungen im Handelsregister vor. Dadurch soll der Kostendeckungsgrad der registerführenden Stellen erhöht werden.
Die Kosten dafür trägt die Wirtschaft.
Die isdv möchte die Erhöhung verhindern, da es effektivere und effizientere Alternativen gibt. Die direkte Verknüpfung zur WId würde die Verwaltung dazu anhalten, in sich effizienter und effektiver zu arbeiten. Die Gebührenerhöhung beinhaltet keinen Aktionsbedarf seitens der registerführenden Stellen in Richtung Entbürokratisierung, Digitalisierung und Entlastung.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung Datum des Referentenentwurfs: 22.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Selbständigkeit; Soloselbständige; Veranstaltungswirtschaft
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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