Regelungsvorhaben
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze
Angegeben von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737)
am
24.07.2024
Beschreibung:
Der DStV befürwortet die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Dabei ist eine ausreichende Übergangsfrist zu gewähren. Auch sind rechtliche und technische Anforderungen an die Prozesse und Abläufe zur Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen so auszugestalten, dass Unternehmen, allen voran KMU, nicht überfordert werden. Der DStV setzt sich insbesondere für folgende Verbesserungen ein:
Regelmäßige Prüfung der Normen und Formate
moderate Anforderung an Digitalisierung von Prozessen und Abläufen
Vorrang getroffener zivilrechtlicher Vereinbarungen über E-Rechnungsformate
Abbau technischer Hürden für KMU
Minimierung der Risiken für den Vorsteuerabzug und zusätzlicher Steuerbelastungen
Vermeidung unnötigen Bürokratieaufwands
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8628 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]