Regelungsvorhaben

Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (R006682) am 23.07.2024

Beschreibung:
Im Sexualstrafrecht werden Kinder und Jugendliche durch verschiedene Vorschriften geschützt, u.a. in den §§ 174, 176, 182 und im § 184 des Strafgesetzbuchs. Der § 184b wurde zuletzt mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder am 01.07.2021 reformiert. Der Strafrahmen wurde dahingehend erhöht, dass es sich bei diesen Delikten nicht mehr um ein Vergehen, sondern um ein Verbrechen handelt. Die Änderung im Jahr 2021 hat aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes gravierende Folgen, da im Rahmen der Strafverschärfung auch verstärkt Kinder und Jugendliche sowie Eltern oder Fach-kräfte in Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe betroffen sind.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11419 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10540, 20/10817, 20/11044 Nr. 1.3 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern