Regelungsvorhaben
Ablehnung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG), da bestehende funktionierende Apothekennotdienststrukturen damit ausgehöhlt werden
Angegeben von:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. (R000628)
am
22.07.2024
Beschreibung:
Die bestehende flächendeckende Notdienstregelung der Apotheken soll verändert werden. Sog. Pseudoapotheken, die nicht die Vorgaben nach der ApBtrVO erfüllen müssen,sollen auf dem Gelände von Notfallpraxen angesiedelt werden. Notdienstpraxen soll ein Dispensierrecht für AM eingeräumt werden. Damit wird das bislang bestehende und von den zust. Aufsichtsbehörden organisierte Notdienstnetz der Apotheken ausgehöhlt. Ein Dispensierrechtes der Notdienstärzte höhlt bestehende Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsregelungen aus (Securpharm, Preisbindung, Rabattverträge etc.). Insbes. fordern wir die Streichung von folgenden neu eingefügte Vorschriften: § 123 Abs.5 SGB V; §§ 12 b, 20 Abs. 4 ApoG; §§ 1a Abs. 19 , 4 Abs.5, 23 Abs.1 ApBetrO; §43 Abs.3 b AMG
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]