Regelungsvorhaben
BAföG
Angegeben von:
Deutscher Bundesjugendring e.V. (R000522)
am
22.07.2024
Beschreibung:
u.a.
Es braucht einfache und klare Verfahren, um bei psychischer Belastung oder Krankheit BAföG über die Regelstudienzeit hinaus zu erhalten.
Regelung nach Paragraf 15 Absatz 3 BAföG: Der Absatz soll durch eine Nummer 6 ergänzt werden, die eine Fortführung der Förderung nach BAföG sichert, wenn die Förderungshöchstdauer infolge eines Engagements in einem der anerkannten Jugendverbände überschritten wurde.
Höhe des BAföG-Satzes nach den Paragrafen 12 und 13: Ziel ist eine Erhöhung der Sätze nach Regelbedarf ohne Unterbringung auf einheitlich 600 Euro. Eine regelmäßige, automatische und bedarfsdeckende Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge ist in die Festlegung der Bedarfe in den Paragrafen 12 und 13 mit aufzunehmen.
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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