Regelungsvorhaben

Einführung eines Suizidpräventionsgesetz: Für eine Finanzierung von & ein Anrecht auf Beratung & für Qualitätsstandards.

Angegeben von:
Verena Holtz – VSocial (R006881) am 20.07.2024

Beschreibung:
Nach der Veröffentlichung einer nationalen Suizidpräventionsstrategie wurde die Einführung eines Suizidpräventionsgesetzes angekündigt. Die Interessensvertretung konzentriert sich auf die inhaltliche Ausgestaltung dieses Gesetzes. Ziel ist es, dass das Gesetz nicht nur Regelungen zur Suizidprävention festlegt, sondern auch die Finanzierung von Beratungsangeboten durch die öffentliche Hand sicherstellt. Diese Angebote sollen gezielt im Bereich der Suizidprävention tätig sein. Zudem wird gefordert, ein gesetzliches Anrecht auf Beratungsangebote in der Suizidprävention zu verankern. Darüber hinaus sollen verbindliche Qualitätsstandards für solche Beratungsangebote festgelegt werden.

Betroffene Interessenbereiche (7)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Austausch mit dem Parlamentskreis Suizidprävention.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407040015 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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