Regelungsvorhaben
Einführung eines Suizidpräventionsgesetz: Für eine Finanzierung von & ein Anrecht auf Beratung & für Qualitätsstandards.
Angegeben von:
Verena Holtz – VSocial (R006881)
am
20.07.2024
Beschreibung:
Nach der Veröffentlichung einer nationalen Suizidpräventionsstrategie wurde die Einführung eines Suizidpräventionsgesetzes angekündigt. Die Interessensvertretung konzentriert sich auf die inhaltliche Ausgestaltung dieses Gesetzes.
Ziel ist es, dass das Gesetz nicht nur Regelungen zur Suizidprävention festlegt, sondern auch die Finanzierung von Beratungsangeboten durch die öffentliche Hand sicherstellt. Diese Angebote sollen gezielt im Bereich der Suizidprävention tätig sein. Zudem wird gefordert, ein gesetzliches Anrecht auf Beratungsangebote in der Suizidprävention zu verankern. Darüber hinaus sollen verbindliche Qualitätsstandards für solche Beratungsangebote festgelegt werden.
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
- Unfallversicherung [alle RV hierzu]
- Suizidprävention
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Auftrag
Austausch mit dem Parlamentskreis Suizidprävention.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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