Regelungsvorhaben
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG) & die Digitalisierung der Visaprozesse
Angegeben von:
The Stepstone Group (R006767)
am
18.07.2024
Beschreibung:
Deutschland ist aufgrund der demografischen Entwicklung auf die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte angewiesen. Deshalb wurde im Sommer 2023 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Das Gesetz besteht aus mehreren Teilen, die vom 18. November 2023 bis 1. Juni 2024 sukzessive umgesetzt wurden. Aktuell arbeitet die Bundesregierung im Rahmen des FEG an einer Digitalisierung der Visaprozesse, um die Zuwanderung insgesamt zu beschleunigen.
Eine Digitalisierung der Zuwanderungsprozesse auf allen beteiligten Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) sowie ein vereinfachtes Verfahren liegen im Interesse der deutschen Wirtschaft, die ansonsten die Fachkräftelücke nicht schließen kann.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/6500 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Integration [alle RV hierzu]
- Migration [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]