Regelungsvorhaben

Keine Einführung einer Meldepflicht von Verdachtsfällen durch u.a. Ärzte/innen

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 18.07.2024

Beschreibung:
Angehörigen von Gesundheitsberufen u.a. soll eine Meldung von Verdachtsfällen für sexuellen Kindesmissbrauch oder Ausbeutung wie bisher möglich sein. Sie sollen jedoch nicht hierzu verpflichtet werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 145/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Neufassung)

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408090005 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.07.2024 an:

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