Regelungsvorhaben

Forderung eines Verbotes der Sammlung und Nutzung psychotherapeutischer, psychiatrischer, neurologischer, geistiger sowie seelischer Gesundheitsdaten

Angegeben von:
Andreas Arnemann (Inklusionskünstler) (R006408) am 18.07.2024

Beschreibung:
Der Aufbau einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle zur Sammlung und Zusammenführung von Gesundheitsdaten kann verheerende Auswirkungen für Betroffene haben, wenn eine Regierung an die Macht kommt, die Sozialdarwinismus als politisches Ziel verfolgt. Insbesondere Datensammlungen mit angeblichen psychischen Krankheiten und psychiatrischen Verdachtsdiagnosen werden Betroffene noch mehr dem Ableismus aussetzen und weiter marginalisieren. Ein Aufbau derartiger Datensammlungen ist höchst gefährlich für unsere Gesellschaft und könnte zukünftigen Regierungen die Entfernung bestimmter Personengruppen aus unserer Mitte sehr erleichtern. Eine zentrale Zusammenführung von Gesundheitsdaten darf es NIE geben, denken Sie an eine sehr dunklen Zeit in der deutschen Geschichte.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407120016 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 12.07.2024 an:

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