Regelungsvorhaben
RefE zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (KostRÄG 2025)
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
16.07.2024
Beschreibung:
Der DAV begrüßt die geplante Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch eine lineare Anhebung der gesetzlichen Gebühren sowie strukturelle Anpassungen durch die Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschaftssachen nach FamGKG und eine weitere Angleichung der Prozesskostenhilfevergütung. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Erwartungen der Anwaltschaft nicht ganz erfüllt werden. Kritisiert wird, dass bei den Auslagen keine Änderung der Dokumentenpauschale für die Vergütung von Scans sowie Erhöhung der Fahrtkostenpauschale vorgesehen ist.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 18.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.07.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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