Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Bewahrung des Arztvorbehalts hinsichtlich Impfungen und Untersuchung

Angegeben von:
Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) (R001177) am 15.07.2024

Beschreibung:
Keine dauerhafte Berechtigung von Apothekerinnen und Apothekern zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen (für öffentliche Apotheken) Keine Aufhebung des Arztvorbehaltes zugusten von Apothekerinnen und Apothekern für die Durchführung von In-vitro-Diagnostika, die für patientennahe Schnelltests bei Testungen auf das Adenovirus, Influenzaviren, das Norovirus, Respiratorische Synzytial Viren und das Rotavirus Verwendung finden Keine Aufhebung des Werbeverbots zugunsten von Apothekerinnen und Apothekern für die für die Durchführung von Testungen zum Nachweis von meldepflichtigen Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.06.2024 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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