Regelungsvorhaben
RefE zur Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
11.07.2024
Beschreibung:
Der Referentenentwurf nimmt die erforderlichen Anpassungen des § 630g BGB an die DSGVO vor. Der Gesetzgeber versäumt aber die Chance, nach geltender Rechtslage bestehende Unklarheiten bezüglich der Tatbestandsmerkmale der Vorschrift durch eine eindeutige Formulierung auszuräumen.
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Vererblichstellung von Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG im Grundsatz. Allerdings ist die systematische Einordnung der Vorschrift in § 1922 BGB verfehlt. Auch geht aus dem Entwurf nicht hervor, ob der Anspruch nur vererblich oder auch abtretbar sein soll. Der Deutsche Anwaltverein empfiehlt eine Aufnahme der Vererblichstellung an anderer Stelle – etwa im allgemeinen Schadensrecht – sowie eine Klarstellung zur Frage der Abtretbarkeit.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2407090002 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.07.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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