Regelungsvorhaben
RefE zur Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung: weiterer Anpassungsbedarf
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
11.07.2024
Beschreibung:
Keine Kostenerstattung bei Einsichtnahme in Patientenakte und Definition des Kreises der
Angehörigen im Geltungsbereich des § 630g BGB; Begrüßung der Vererblichstellung von Ansprüchen bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, allerdings Regelung nicht in § 1922 BGB sondern an anderer Stelle – etwa im allgemeinen Schadensrecht, Abtretbarkeit des Anspruchs soll klargestellt werden.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2407090002 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.07.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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