Regelungsvorhaben
Entbürokratisierung des Smart-Meter-Rollouts
Angegeben von:
Smart-Meter-Initiative (R006845)
am
11.07.2024
Beschreibung:
Geräte, die in ausgewählten Partnerländern bereits eine Zulassung haben, sollten auch in Deutschland eingesetzt werden können.
In kleineren Haushalten sollten auch Geräte installiert werden dürfen, die eine Abriegelung oder eine netzorientierte Steuerung laut §14a EnWG nicht ermöglichen.
Das BSI sollte nur grundlegende Anforderungen für die Zertifizierung von Smart Metern festlegen. Hersteller sollten auf dieser Basis selbst zertifizieren können.
Die Eichfrist für moderne Messeinrichtungen sollte von 8 auf 16 Jahre verdoppelt werden.
Die Verantwortung für die Sicherheit der Lieferkette ab Auslieferung sollte an die Messstellenbetreiber übertragen werden.
Stromanbieter sollten alle vorhandenen Verbrauchsdaten auf Wunsch unmittelbar gegen Entschädigung von gMSB abrufen können.
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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