Regelungsvorhaben

Abkehr von der Aufstellungslösung nach §§ 289g und 315e HGB-E (RefE zum CSRD-UG)

Angegeben von:
Deutsche Telekom AG (R002346) am 11.07.2024

Beschreibung:
Unternehmen die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, haben ihren (Konzern-)Lagebericht in dem in Artikel 3 der ESEF-VO festgelegten einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) aufzustellen und ihre Nachhaltigkeitsangaben gemäß dem in der ESEF-VO dargelegten elektronischen Berichtsformat auszuzeichnen. Diese sog. Aufstellungslösung wird von uns abgelehnt, da sie höheren Bürokratieaufwand und Rechtsunsicherheit verursacht, ohne dass damit ein Mehrwert für Adressaten der Unternehmensberichterstattung verbunden ist.

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