Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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BÄK sieht Anpassungsbedarf bei Reform der ärztlichen Approbationsordnung

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 11.07.2024

Beschreibung:
Die grundlegenden im RefE vorgesehenen Neuerungen werden seitens der BÄK unverändert befürwortet, unter anderem: *Verzahnung von praktisch-klinischen sowie grundlagenwissenschaftlichen Inhalten im Studium in Form eines Z-Curriculums * Stärkung der Allgemeinmedizin *Verankerung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin als verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung des Medizinstudiums. Nachbesserungsbedarf sieht die BÄK insbesondere bezüglich der Fehlzeitenregelung im Praktischen Jahr (PJ) und der Einbindung der Ärztekammern in die Rekrutierung von Lehrpraxen. Zudem sollte der Mindestabstand zwischen dem Ende des PJ und dem Dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung mindestens vier Wochen betragen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.06.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2407110005 (PDF - 27 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2408060013 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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