Regelungsvorhaben
BÄK sieht Anpassungsbedarf bei Reform der ärztlichen Approbationsordnung
Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
11.07.2024
Beschreibung:
Die grundlegenden im RefE vorgesehenen Neuerungen werden seitens der BÄK unverändert befürwortet, unter anderem: *Verzahnung von praktisch-klinischen sowie grundlagenwissenschaftlichen Inhalten im Studium in Form eines Z-Curriculums * Stärkung der Allgemeinmedizin *Verankerung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin als verbindliche Grundlage für die Ausgestaltung des Medizinstudiums. Nachbesserungsbedarf sieht die BÄK insbesondere bezüglich der Fehlzeitenregelung im Praktischen Jahr (PJ) und der Einbindung der Ärztekammern in die Rekrutierung von Lehrpraxen. Zudem sollte der Mindestabstand zwischen dem Ende des PJ und dem Dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung mindestens vier Wochen betragen.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.06.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]
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SG2407110005 (PDF - 27 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.08.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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