Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Nichteinführung des Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetzes (RStruktFÜG)

Angegeben von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755) am 09.07.2024

Beschreibung:
Mit der Regelung des RStruktFÜG würden Mittel aus einem Fonds der Kreditwirtschaft in einen Fonds der Finanzwirtschaft umgebucht werden. Nach der aktuellen Entwurfsfassung würden Mittel von Kreditinstituten dann auch dem Zweck der Stützung von Versicherungsunternehmen dienen. Dies ist aus Sicht des Verbands nicht gruppennützig. Daher spricht sich der Verband gegen die Einführung des Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds aus. Dahingehend soll sich das BMF dafür einsetzen, dass eine Rückführung der Altmittel an die Abgabepflichtigen erfolgt.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407090004 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 08.07.2024 an:

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