Regelungsvorhaben

Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)

Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 05.07.2024

Beschreibung:
Die Bundesärztekammer sieht bei dem Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz: BIPAM). Insbesondere werden die geplante Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie die neuen Aufgabenzuschnitte in übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten von RKI und künftigen BIPAM von der Bundesärztekammer als nicht zielführend kritisiert. Ferner sieht die Bundesärztekammer hinsichtlich der geplanten Zurverfügungstellung von finanziellen Ressourcen, die ausschließlich für Sachkosten jedoch nicht für Personalkosten vorgesehen werden, entsprechenden Nachbesserungsbedarf für das Vorhaben, ein neues Bundesinstitut errichten zu wollen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12790 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
  2. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 376/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2407030013 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 03.07.2024 an:

  2. SG2410240025 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

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