Regelungsvorhaben

WärmeLV i. V. m. § 556c BGB

Angegeben von:
RheinEnergie AG (R003052) am 04.07.2024

Beschreibung:
Abbau der Hemmnisse für den Ausbau der Wärmnetze unter Berücksichtigung des Mieterschutzes, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu unterstützen

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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