Regelungsvorhaben

Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben

Angegeben von:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (R001376) am 04.07.2024

Beschreibung:
Der DRV setzt sich für die Beibehaltung bzw. Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben ein. Hierzu gehören insbesondere die Ausrichtung an Grundprinzipien, die ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, der Schutz vor Missbrauch, der Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz sowie passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete wie das Wirtschaftsrecht.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 25/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409300080 (PDF, 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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