Regelungsvorhaben

Ablehnung des fachfremden Änderungsantrag Nr. 7 zum Entwurf des Medizinforschungsgesetzes

Angegeben von:
Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. (R001123) am 04.07.2024

Beschreibung:
Im Gesundheitsausschuss wurde ein fachfremder Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz beschlossen, der Fachärztinnen und -ärzte in den Krankenhäusern künftig verpflichtet, ihre in den einzelnen Leistungsgruppen aufgewandte Arbeitszeit minutiös zu dokumentieren und quartalsweise darüber zu berichten. Ärztinnen und Ärzte müssten ihre Zeitangaben künftig prüfsicher festhalten, damit diese in jedem Quartal dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet werden können. In der Konsequenz kämen zu den bereits heute umfangreichen Bürokratielasten eine erhebliche Belastung für das medizinische Personal in den Kliniken hinzu. Dies lehnt die BKG ab.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12149 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 20/11561 - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407040006 (PDF, 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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