Regelungsvorhaben
Green Claims
Angegeben von:
Pharma Deutschland e.V. (R000739)
am
03.07.2024
Beschreibung:
Nach der Green Claims Verordnung müssen künftig ausdrückliche Umweltaussagen ausführlich begründet, nachgewiesen und durch akkreditierte Stellen zertifiziert werden. Dadurch soll die Transparenz von Umweltaussagen gewährleistet werden. Unternehmen müssen vor dem Tätigen einer Umweltaussage bei einer Prüfstelle einen Ex-ante Antrag auf Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung stellen. In Deutschland gibt es durch das UWG und HWG seit Jahrzehnten ein gut funktionierendes System der Kontrolle, besonders über den Wettbewerb selbst oder befugte Verbände.
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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