Regelungsvorhaben
Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Angegeben von:
Pharma Deutschland e.V. (R000739)
am
03.07.2024
Beschreibung:
Mit dem GDNG wird das Ziel verfolgt, qualitativ hochwertige Daten für eine verbesserte und qualitätsgesicherte Versorgung verfügbar zu machen. Hierin wird der rechtliche Rahmen für die Erhebung, Zusammenführung und den Zugang zu Gesundheitsdaten auf den Ebenen der
Datenbereitsteller, Antragsteller, Leistungserbringer sowie Kostenträger unter Würdigung der
Versichertenrechte. Insbesondere die zukünftigen Zugangsmöglichkeiten zu Gesundheitsdaten durch Arzneimittel-Hersteller sind positiv zu bewerten. Die Möglichkeit, Gesundheitsdaten des Forschungsdatenzentrums (FDZ) im Rahmen der Arzneimittel- und DiGA-Versorgung allgemein zugänglich zu machen, eröffnet dabei die Chance, bestehende Datenungleichgewichte innerhalb der Vertragspartner der Selbstverwaltung aufzulösen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]