Regelungsvorhaben

CBAM

Angegeben von:
thyssenkrupp AG (R001468) am 02.07.2024

Beschreibung:
Vom CBAM werden nur sehr wenige weiterverarbeitete Produkte erfasst. Eine begrenzte Ausweitung des Anwendungsbereichs durch die EU-Kommission ist vorgesehen, insbesondere um leichte Umgehung durch Weiterverarbeitung von CBAM-pflichtigen Produkten zu verhindern. Dies ist zur Zeit insbesondere für nachgelagerte Produkte bei nicht-kornorientiertem Elektroband deutlich erkennbar, die für die Energie- und Mobilitätswende unverzichtbar sind. CBAM sollte daher auf unmittelbar nachgelagerte stahlintensive Weiterverarbeitung (insb. Stanzprodukte) bereits vor dem Inkrafttreten 2026 ausgeweitet werden. Zudem sollte die „Entwicklung einer Exportlösung“ in Arbeitsprogramm der EU-KOM aufgenommen werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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