Regelungsvorhaben
Behördenaktenübermittlungsverordnung
Angegeben von:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. (R001964)
am
01.07.2024
Beschreibung:
Grundsätzlich begrüßt der VdK, dass die Bundesregierung durch die BehAktübV einheitliche
Standards bei der Übermittlung von elektronischen Akten einführen möchte. Dabei dürfen jedoch
die Kläger und Klägerinnen als Stakeholder nicht aus dem Blick geraten, die nämlich ebenfalls
technisch in die Lage versetzt werden müssen, ihr Recht auf Einsicht in die elektronische Akten-
führung wahrnehmen zu können. Dabei muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit
Behinderung gewährleistet werden: die Einsicht in die eAkte und vor allem auch die Aktenführung
muss technisch so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grund-
sätzlich uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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SG2406260252 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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